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AGB
Fassung:
01.10.2023
1. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der EAG EDV-Agentur Gröppel
(EAG) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen;
entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als
Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden
Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als
Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen
den Vertragsparteien.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertragsangebot eines Kunden
bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden
bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns
Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene,
mindestens jedoch 10-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran
gebunden. Alle angegebenen Preise sind Tagespreise und gelten bis
auf Widerruf.
3. Serviceleistungen / Dienstleistungen / Wartungsverträge /
Servicepässe / Datenbankpässe
Die EAG EDV-Agentur Gröppel bietet unter anderem folgende
EDV-Dienstleistungen an:
(a) Verkauf von Hardware und Software sowie Durchführung von
EDV-Serviceleistungen im EAG-Shop in 8501 Lieboch.
- Diese Art von EDV-Serviceleistungen ist stets in bar oder per
Rechnung/Zahlschein vom Auftraggeber zu bezahlen.
(b) Verkauf von Hardware und Software sowie Durchführung von
EDV-Serviceleistungen vor Ort beim Auftraggeber.
- Diese Art von EDV-Serviceleistungen ist stets in bar oder per
Rechnung/Zahlschein vom Auftraggeber zu bezahlen.
- Auf Kundenanfrage kann ein Wartungsvertrag für ein spezielles
Gerät oder ein Servicepass abgeschlossen werden, unabhängig von bzw.
folgend der bereits erbrachten Serviceleistung.
(c) Durchführung von EDV-Serviceleistungen vor Ort bei registrierten
Kunden aufgrund eines EAG-Wartungsvertrages.
- Diese Art von EDV-Serviceleistungen ist Gegenstand eines gültigen
Vertrages zwischen der EAG und dem Auftraggeber. Wartungsverträge
werden mit jeweils 12 Monaten Laufzeit und ausschließlich auf
einzelne Geräte wie PC, Notebook oder Drucker abgeschlossen. Die
Verlängerung eines Wartungsvertrages wird automatisch nach Ablauf,
bei einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Hauptintervall,
durchgeführt. Zum Haupt- bzw. Verlängerungsintervall wird durch
Neubemessung aufgrund des Wartungsaufwandes in der Vergangenheit der
Entgeltungsbetrag neu ermittelt. Die Bezahlung des Wartungsvertrages
erfolgt grundsätzlich jährlich im Voraus.
(d) Durchführung von EDV-Serviceleistungen vor Ort bei registrierten
Kunden aufgrund eines EAG-Servicepasses.
- Diese Art von EDV-Serviceleistungen ist Gegenstand eines gültigen
Fix-Vertrages mit unkündbarem Charakter zwischen der EAG und dem
Auftraggeber. Servicepässe werden als Stundenkontingent (auf
Guthabenbasis) vom Auftraggeber im Voraus für sämtliche
EDV-Dienstleistungen der EAG erworben. Das erworbene Stundenguthaben
und dessen Abbau wird mittels Kontoauszugs nach jeder vollbrachten
Serviceleistung dokumentiert und dem Kunden digital (online)
übermittelt. Servicepässe verlängern nicht automatisch und müssen
vom Auftraggeber nach Ablauf neu abgeschlossen werden. Servicepässe
unterliegen keinem Ablaufdatum und bieten zudem Vergünstigungen beim
Kauf von EDV-Produkten und gewähren Terminpriorität. - Achtung!
Servicepässe müssen merklich vor (und nicht im Nachhinein!) einer zu
erbringenden EDV-Dienstleistung erworben werden, daher wird dem
Auftraggeber seitens der EAG eine Fälligkeit mitgeteilt. Die
Kündigung des Servicepasses ist nur im Einvernehmen mit der EAG und
frühestens ab einem Zeitraum von 24 Monaten nach Abschluss möglich.
(e) Programmierung und Installation vor Ort von individuell
erstellten Datenbanken für Fakturierung, Rechnungslegung, Warenbuch,
Rechnungs- und Zahlscheindruck etc. / Internet-Shopprogrammierung /
Registrierkassensoftware
- Diese Art von EDV-Serviceleistungen ist Gegenstand eines gültigen
Vertrages zwischen der EAG und dem Auftraggeber. Dabei wird vom
Auftraggeber die Erstellung einer, auf seine individuellen
Anforderungen programmierte Datenbank, geordert. Nach dem
Erstgespräch (Konzepterstellung), welches unverbindlich und
kostenlos im EAG-Shop in 8501 Lieboch durchgeführt wird, entscheidet
der Auftraggeber, ob nach Auftragserteilung die Herstellungskosten
mittels EAG-Datenbankpasses bestritten werden sollen. Der
EAG-Datenbankpass dient zur Entgeltung jeglicher
EDV-Dienstleistungen, die in Bezug mit der Datenbank stehen:
Erstellung, Programmierung, Aktualisierung, Sicherung, Installation,
Wartung etc. Das monatlich zu entrichtende Urheber- und
Nutzungsentgelt wird damit nicht entgolten, allerdings maßgeblich
durch einen gültigen EAG-Datenbankpass reduziert.
- Urheber- und Nutzungsentgelte für EAG-Datenbanken: Mit der im
April 2014 rechtskräftigen Einstellung des Supports von
Microsoft-Datenbanken, die mit Office 2003 programmiert wurden,
werden dem Markt angepasste Urheber- und Nutzungsentgelte von
EAG-Datenbanknutzern eingehoben. Die Urheberpauschale wird im
Vorhinein für 12 Monate verrechnet und dient als Legitimierung zur
Weiterführung der EAG-Datenbank iSd Urheberrechts. Alle mit
Microsoft Office 2007 (oder höher) oder mit alternativer Software
programmierte EAG-Datenbanken unterliegen ab ihrer Installation bzw.
Inbetriebnahme der monatlichen Urheberpauschale.
4. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes
ausdrücklich vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer
von 20% zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund
kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder
innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die
Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung
notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte,
Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt,
die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei
Verbrauchergeschäften gilt Pkt. 3. nicht. Die Verrechnung erfolgt in
Euro.
4.1 Preisgestaltung
Folgende Preise gelten ab 01.01.2024 inklusive 20 Prozent Mehrwertsteuer:
- Technische Begutachtung für Geräte (PC, Notebook, Drucker, Scanner
etc.) ... € 55,- pro Gerät (wird nicht verrechnet bei notwendiger
EDV-Technikerstunde)
- EDV-Technikerstunde ... € 170,- (EAG-Servicepass ausgenommen)
- EDV-Datenbankstunde ... € 375,- (gültig seit 01.01.2023)
- Entsorgungspauschale für normale elektr. Geräte (PC, Notebook, Drucker) ... €
35,- pro Gerät
- Entsorgungspauschale für PC-Geräte inkl. fachgerechter Zerstörung
wie digitale Datenträger (Festplatten), Spezial, Lager ... € 85,- (pro Gerät)
- Entsorgungspauschale für übergebene Datenträger inkl. fachgerechter
Zerstörung (Festplatten) von 3.5" / 2.5" ... € 80,- / 60,-
(pro Festplatte)
- Telefonservice*) / Fernwartung (Problemlösung auf Kundenanfrage)
... € 3,- pro Minute Achtung! Mindestverrechnung bei aktiver
Telefonbetreuung bzw. EDV-Fernwartung € 42,50 = 15 Minuten) exkl.
Portokosten bei Zusendung der Rechnung per Post, ansonsten digital
per E-Mail (kostenlos).
Alle in den AGB angeführten Preisangaben und Entgelte beinhalten 20%
Umsatzsteuer.
*) Auf telefonischen Kundenanruf wird für technischen Fragen, Hilfestellungen und Problemlösungen u.a. via
EDV-Fernwartung eine Pauschale von € 5,- pro Minute verrechnet. Davon unabhängig ist der
Erfolg der Problemlösung, die technische Hilfeleistung wurde per
Telefon / EDV-Fernwartung durch die EAG erbracht und somit Zeit
gem. Kundenauftrag aufgewendet. Geht die zeitliche Beanspruchung über 15 Minuten hinaus
(= € 42,50), werden pro zusätzlicher Minute € 5,- hinzuaddiert. Die
Rechnungszustellung (Porto) wird zuzüglich zur Minutenabrechnung mit
den aktuellen Post-Portokosten der Österreichische Post AG
verrechnet. Die Rechnungszustellung via E-Mail (sofern bekannt)
erfolgt kostenlos.
4.2 Reparaturbonus 2022-2026
Seit Oktober 2022 ist die EAG Partner des Bundesministeriums für
Klimaschutz mit dem Projekt "Reparaturbonus". Damit sparen Kunden
für Reparaturen ihrer PC-Geräte, Drucker, Smartphones und weiterer
Home-Electronic gegen Vorlage eines Reparaturbonus-Bons 50 Prozent
der ausgewiesenen Reparaturkosten (Hardware
und Dienstleistung),
https://bonus.reparaturbonus.at/repbonus/registrierungk. Die
Absicht des Projekts ist es, PC-Geräte zu reparieren anstatt zu
entsorgen und neue zu kaufen.
4.3 Feiertagsservice / Ferienservice / Sonderleistungen an
Samstaggen, Sonn- und Feiertagen
Für EDV-Serviceleistungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen und während
unserer Betriebsurlaube (Ostern, Sommer, Weihnachten) werden
gesonderte Tarife verrechnet. Die Zeiträume für derartige
Servicedienstleistungen werden explizit auf der EAG-Homepage
als "Urlaub" bekanntgegeben. Grundsätzlich gilt ein Aufschlag von zuzüglich
45
Prozent auf die unter Pkt. 4.1 angeführten Dienstleistungstarife.
Die Kontaktaufnahme durch den Kunden kann in diesem Zeitraum
ausschließlich via Support-Teleonline, die explizit in dieser
Homepage angegeben ist, erfolgen. Der Kunde erklärt sich bei Nutzung
des Feiertagsservices damit einverstanden, dass es eventuell zu
keinem Sofortservice (innerhalb weniger Stunden) kommen und die
EDV-Dienstleistung gegebenenfalls erst innerhalb von ein paar Tagen
gewährleistet werden kann. In jedem Fall ist der Tag der erbrachten
Dienstleistung ausschlaggebend für den Dienstleistungstarif.
Feiertags- bzw. Ferienservice wird stets in dieser Homepage als
"Ferienservice" gekennzeichnet.
5. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Die Bezahlung durch den Kunden erfolgt in der durch die EDV-Agentur
vorgeschriebenen Form per Vorauskasse (z.B. Anzahlungen auf
Hardwaresysteme oder Dienstleistungen), per Nachnahme, per
Überweisung mit Rechnung
inkl. IBAN / SEPA Zahlungsangaben, in bar oder ab 01.10.2023 per
Bankomatkarte bzw. Kreditkarte (Mastercard, Visa).
Bei der Bezahlung
per Bankomatkarte bzw. Kreditkarte werden 1,50% Spesen zum
Rechnungsbetrag hinzugefügt (= addiert).
Die Zahlung des Kaufpreises ist mit
Zustandekommen des Vertrages fällig. Zahlungen des Kunden gelten
erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als
geleistet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt pro
Rechnungsbetrag 9,75% Verzugszinsen ab Fälligkeit in Rechnung zu
stellen. Mahnspesen siehe Pkt.8.
6. Vertragsrücktritt durch das Unternehmen
Bei Annahmeverzug (Pkt. 9.) oder anderen wichtigen Gründen, wie
insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels
Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch
nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir
bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten
Schadenersatz von 25 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz
des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei
Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und
Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw.
Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu
berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine
Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu
bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren
Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen
pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25% des
Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu
bezahlen.
7. Rücktrittsrecht des Verbrauchers
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG kann er von einem im
Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz
abgegebenen Vertragserklärung vierzehn Werktage, wobei der Samstag
nicht als Werktag zählt, zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt
bei Verträgen über Lieferungen von Waren mit dem Tag ihres Einganges
beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von
Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Kein
Rücktrittsrecht besteht bei Verträgen über
1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber
vereinbarungsgemäß innerhalb von vierzehn Werktagen ab
Vertragsabschluß begonnen wird,
2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der
Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss
hat, abhängt,
3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die
auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet
sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum
überschritten würde,
4. Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die
gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von
Verträgen über periodische Druckschriften,
6. Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
7. Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen
8. Versteigerungen
Es genügt wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne
Angabe von Gründen abgesendet wird. Im Falle eines Rücktrittes
findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises
nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen
Waren statt. Im Fall eines Rücktritts durch den Verbraucher trägt
dieser die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Wir sind berechtigt
für Waren, die Gebrauchsspuren aufweisen und nicht in der
Originalverpackung im wiederverkaufsfähigen Zustand sind, einen
adäquaten Betrag zu verrechnen.
8. Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden
Mahnspesen in der Höhe von pauschal Euro 25,- pro erfolgter Mahnung
(1. Mahnung - nach 14 Tagen Zahlungsverzug, 2. Mahnung - nach
weiteren 14 Tagen) zu ersetzen. Nach erfolgloser zweiter Mahnung,
mindestens jedoch nach Ablauf einer Frist von 40 Tagen ab
Rechnungsdatum, sind wir berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen,
dessen Kosten uns der Kunde bis zu den in der Verordnung des BMwA,
BGBl 1996/141 i.d.g.F. genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat.
Zuzüglich der o.a. Mahnspesen werden pro Rechnungsbetrag 9,75%
Verzugszinsen (siehe Pkt. 5) ab Fälligkeit in Rechnung gestellt. Die
Fälligkeit, wenn nicht auf der Rechnung anders angegeben, beträgt 7
Werktage ab Rechnungsdatum.
9. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten, wenn nicht anders angegeben, keine
Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden
jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht
bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die
tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen
Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag
geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten
Transportart in Rechnung gestellt.
Installationsarbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein
Mannstundensatz in Höhe von 148,- Euro (EDV-Technik, siehe Punkt 4.1) als vereinbart
gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen
(Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung
berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine
Lagergebühr von 0,25% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem
Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des
Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern.
Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu
bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen
umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
anderweitig zu verwerten.
10. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der
Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich
sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und
vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen
erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und
Lieferfristen um bis 10 Tagen zu überschreiten. Erst nach Ablauf
dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten (gilt nicht für Verbraucher). Die
Lieferfrist erfolgt innerhalb von ca. 10 Tagen, jedoch in jedem Fall
innerhalb der gesetzlichen Lieferfrist von 30 Tagen ab Bestellung.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der EDV Agentur Gröppel in 8501 Lieboch.
12. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten
geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen
unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt.
Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen
(z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und
Struktur, etc.).
13. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so erfüllen wir
Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren
Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur
innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung.
Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels
zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der
Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist im Sinne
der §§ 377 f HGB die Ware nach der Ablieferung unverzüglich,
längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei
festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3
Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und
Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel
sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer
Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder
nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate f. Verbrauchergeschäfte.
14. Schadensersatz
Sämtliche Schadensersatzansprüche sind in Fällen leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden
bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung
übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober
Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft
handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von
Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in
diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten
Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der
Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines
Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Vor Anschluss oder
Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von
Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der
Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu
sichern, andernfalls er für verloren gegangene Daten sowie für alle
damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung alleine zu tragen
hat.
15. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass
der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob
fahrlässig verschuldet worden ist.
16. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt
vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei
Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und
Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich
der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu
benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu
dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns
erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung
der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht
verfügen, sie insbesonders nicht verkaufen, verpfänden, verschenken
oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die
Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des
Verlustes oder der Verschlechterung.
17. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon
jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch
Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur
endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der
Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese
rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den
Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer
ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns
gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse
abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne.
Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des
§ 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns
dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
18. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde
bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der
Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur
eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
19. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes
wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische
Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden
Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige
Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Ist der Kunde Konsument im
Sinne des KSCHG gilt die Zuständigkeit jenes Gerichts als
vereinbart, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche
Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.
20. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine sämtlichen - auch die
im Kaufvertrag mit enthaltenen -personenbezogenen Daten in Erfüllung
dieses Vertrages von uns verwendet und insbesondere
automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde
ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse
und Email-Adresse bekannt zu geben, solange das
vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig
vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten
Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt
bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder
sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge,
Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges
Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten
Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Ihre Daten werden zum Zweck
der Buchhaltung und Vertragserfüllung verwendet und nicht an Dritte
weitergegeben, außer zur Vertragsabwicklung unbedingt notwendig,
wobei diese uns zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes
verantwortlich sind. Allgemeine Anfragen, Beschwerden und
Datenanfragen richten Sie bitte an: office[at]edv-agentur.at
21. Veröffentlichte technische Daten
Die von uns veröffentlichten technischen Daten stammen von den
betreffenden Herstellern bzw. Lieferanten. Wir können daher
keinerlei wie immer geartete Garantie für ihre Richtigkeit und /
oder Vollständigkeit abgeben.
22. Bezahlung per Rechnung/Überweisung
Bei Bezahlung per Rechnung/Zahlschein gelten folgende Bankdaten:
EAG - EDV Agentur Gröppel, Packerstraße 135, A-8501 Lieboch,
Österreich
IBAN: AT663821000000008003, BIC: RZSTAT2G210
UID: ATU57209078
Überweisungen müssen den Verwendungszweck "Rechnungsnummer oder
"Kundenummer" führen, damit die Überweisung von uns ordnungsgemäß
zugewiesen werden kann.
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Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 15:00 - 17:00
Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag nur nach Vereinbarung!
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