Ihr Partner in allen Computerfragen Notebooks, Tablets, PC-Systeme, Server EDV-Dienstleistungen auch für Senioren und private Haushalte Hardware und Software aus erster Hand inkl. Service Wir sind in Lieboch bei Graz

 

 

 

AGB

 

Fassung: 01.10.2023


1. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der EAG EDV-Agentur Gröppel (EAG) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 10-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden. Alle angegebenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf.

3. Serviceleistungen / Dienstleistungen / Wartungsverträge / Servicepässe / Datenbankpässe
Die EAG EDV-Agentur Gröppel bietet unter anderem folgende EDV-Dienstleistungen an:

(a) Verkauf von Hardware und Software sowie Durchführung von EDV-Serviceleistungen im EAG-Shop in 8501 Lieboch.
- Diese Art von EDV-Serviceleistungen ist stets in bar oder per Rechnung/Zahlschein vom Auftraggeber zu bezahlen.

(b) Verkauf von Hardware und Software sowie Durchführung von EDV-Serviceleistungen vor Ort beim Auftraggeber.
- Diese Art von EDV-Serviceleistungen ist stets in bar oder per Rechnung/Zahlschein vom Auftraggeber zu bezahlen.
- Auf Kundenanfrage kann ein Wartungsvertrag für ein spezielles Gerät oder ein Servicepass abgeschlossen werden, unabhängig von bzw. folgend der bereits erbrachten Serviceleistung.

(c) Durchführung von EDV-Serviceleistungen vor Ort bei registrierten Kunden aufgrund eines EAG-Wartungsvertrages.
- Diese Art von EDV-Serviceleistungen ist Gegenstand eines gültigen Vertrages zwischen der EAG und dem Auftraggeber. Wartungsverträge werden mit jeweils 12 Monaten Laufzeit und ausschließlich auf einzelne Geräte wie PC, Notebook oder Drucker abgeschlossen. Die Verlängerung eines Wartungsvertrages wird automatisch nach Ablauf, bei einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Hauptintervall, durchgeführt. Zum Haupt- bzw. Verlängerungsintervall wird durch Neubemessung aufgrund des Wartungsaufwandes in der Vergangenheit der Entgeltungsbetrag neu ermittelt. Die Bezahlung des Wartungsvertrages erfolgt grundsätzlich jährlich im Voraus.

(d) Durchführung von EDV-Serviceleistungen vor Ort bei registrierten Kunden aufgrund eines EAG-Servicepasses.
- Diese Art von EDV-Serviceleistungen ist Gegenstand eines gültigen Fix-Vertrages mit unkündbarem Charakter zwischen der EAG und dem Auftraggeber. Servicepässe werden als Stundenkontingent (auf Guthabenbasis) vom Auftraggeber im Voraus für sämtliche EDV-Dienstleistungen der EAG erworben. Das erworbene Stundenguthaben und dessen Abbau wird mittels Kontoauszugs nach jeder vollbrachten Serviceleistung dokumentiert und dem Kunden digital (online) übermittelt. Servicepässe verlängern nicht automatisch und müssen vom Auftraggeber nach Ablauf neu abgeschlossen werden. Servicepässe unterliegen keinem Ablaufdatum und bieten zudem Vergünstigungen beim Kauf von EDV-Produkten und gewähren Terminpriorität. - Achtung! Servicepässe müssen merklich vor (und nicht im Nachhinein!) einer zu erbringenden EDV-Dienstleistung erworben werden, daher wird dem Auftraggeber seitens der EAG eine Fälligkeit mitgeteilt. Die Kündigung des Servicepasses ist nur im Einvernehmen mit der EAG und frühestens ab einem Zeitraum von 24 Monaten nach Abschluss möglich.

(e) Programmierung und Installation vor Ort von individuell erstellten Datenbanken für Fakturierung, Rechnungslegung, Warenbuch, Rechnungs- und Zahlscheindruck etc. / Internet-Shopprogrammierung / Registrierkassensoftware
- Diese Art von EDV-Serviceleistungen ist Gegenstand eines gültigen Vertrages zwischen der EAG und dem Auftraggeber. Dabei wird vom Auftraggeber die Erstellung einer, auf seine individuellen Anforderungen programmierte Datenbank, geordert. Nach dem Erstgespräch (Konzepterstellung), welches unverbindlich und kostenlos im EAG-Shop in 8501 Lieboch durchgeführt wird, entscheidet der Auftraggeber, ob nach Auftragserteilung die Herstellungskosten mittels EAG-Datenbankpasses bestritten werden sollen. Der EAG-Datenbankpass dient zur Entgeltung jeglicher EDV-Dienstleistungen, die in Bezug mit der Datenbank stehen: Erstellung, Programmierung, Aktualisierung, Sicherung, Installation, Wartung etc. Das monatlich zu entrichtende Urheber- und Nutzungsentgelt wird damit nicht entgolten, allerdings maßgeblich durch einen gültigen EAG-Datenbankpass reduziert.

- Urheber- und Nutzungsentgelte für EAG-Datenbanken: Mit der im April 2014 rechtskräftigen Einstellung des Supports von Microsoft-Datenbanken, die mit Office 2003 programmiert wurden, werden dem Markt angepasste Urheber- und Nutzungsentgelte von EAG-Datenbanknutzern eingehoben. Die Urheberpauschale wird im Vorhinein für 12 Monate verrechnet und dient als Legitimierung zur Weiterführung der EAG-Datenbank iSd Urheberrechts. Alle mit Microsoft Office 2007 (oder höher) oder mit alternativer Software programmierte EAG-Datenbanken unterliegen ab ihrer Installation bzw. Inbetriebnahme der monatlichen Urheberpauschale.

4. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 20% zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. 3. nicht. Die Verrechnung erfolgt in Euro.

4.1 Preisgestaltung
Folgende Preise gelten ab 01.01.2024 inklusive 20 Prozent Mehrwertsteuer:

- Technische Begutachtung für Geräte (PC, Notebook, Drucker, Scanner etc.) ... € 55,- pro Gerät (wird nicht verrechnet bei notwendiger EDV-Technikerstunde)
- EDV-Technikerstunde ... € 170,- (EAG-Servicepass ausgenommen)
- EDV-Datenbankstunde ... € 375,- (gültig seit 01.01.2023)
- Entsorgungspauschale für normale elektr. Geräte (PC, Notebook, Drucker) ... € 35,- pro Gerät
- Entsorgungspauschale für PC-Geräte inkl. fachgerechter Zerstörung wie digitale Datenträger (Festplatten), Spezial, Lager ... € 85,- (pro Gerät)
- Entsorgungspauschale für übergebene Datenträger inkl. fachgerechter Zerstörung (Festplatten) von 3.5" / 2.5" ... € 80,- / 60,- (pro Festplatte)
- Telefonservice*) / Fernwartung (Problemlösung auf Kundenanfrage) ... € 3,- pro Minute Achtung! Mindestverrechnung bei aktiver Telefonbetreuung bzw. EDV-Fernwartung € 42,50 = 15 Minuten) exkl. Portokosten bei Zusendung der Rechnung per Post, ansonsten digital per E-Mail (kostenlos).

Alle in den AGB angeführten Preisangaben und Entgelte beinhalten 20% Umsatzsteuer.

*) Auf telefonischen Kundenanruf wird für technischen Fragen, Hilfestellungen und Problemlösungen u.a. via EDV-Fernwartung eine Pauschale von € 5,- pro Minute verrechnet. Davon unabhängig ist der Erfolg der Problemlösung, die technische Hilfeleistung wurde per Telefon / EDV-Fernwartung durch die EAG erbracht und somit Zeit gem. Kundenauftrag aufgewendet. Geht die zeitliche Beanspruchung über 15 Minuten hinaus (= € 42,50), werden pro zusätzlicher Minute € 5,- hinzuaddiert. Die Rechnungszustellung (Porto) wird zuzüglich zur Minutenabrechnung mit den aktuellen Post-Portokosten der Österreichische Post AG verrechnet. Die Rechnungszustellung via E-Mail (sofern bekannt) erfolgt kostenlos.

4.2 Reparaturbonus 2022-2026
Seit Oktober 2022 ist die EAG Partner des Bundesministeriums für Klimaschutz mit dem Projekt "Reparaturbonus". Damit sparen Kunden für Reparaturen ihrer PC-Geräte, Drucker, Smartphones und weiterer Home-Electronic gegen Vorlage eines Reparaturbonus-Bons 50 Prozent der ausgewiesenen Reparaturkosten (Hardware und Dienstleistung), https://bonus.reparaturbonus.at/repbonus/registrierungk. Die Absicht des Projekts ist es, PC-Geräte zu reparieren anstatt zu entsorgen und neue zu kaufen.

4.3 Feiertagsservice / Ferienservice / Sonderleistungen an Samstaggen, Sonn- und Feiertagen
Für EDV-Serviceleistungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen und während unserer Betriebsurlaube (Ostern, Sommer, Weihnachten) werden gesonderte Tarife verrechnet. Die Zeiträume für derartige Servicedienstleistungen werden explizit auf der EAG-Homepage als "Urlaub" bekanntgegeben. Grundsätzlich gilt ein Aufschlag von zuzüglich 45 Prozent auf die unter Pkt. 4.1 angeführten Dienstleistungstarife.

Die Kontaktaufnahme durch den Kunden kann in diesem Zeitraum ausschließlich via Support-Teleonline, die explizit in dieser Homepage angegeben ist, erfolgen. Der Kunde erklärt sich bei Nutzung des Feiertagsservices damit einverstanden, dass es eventuell zu keinem Sofortservice (innerhalb weniger Stunden) kommen und die EDV-Dienstleistung gegebenenfalls erst innerhalb von ein paar Tagen gewährleistet werden kann. In jedem Fall ist der Tag der erbrachten Dienstleistung ausschlaggebend für den Dienstleistungstarif. Feiertags- bzw. Ferienservice wird stets in dieser Homepage als "Ferienservice" gekennzeichnet.

5. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Die Bezahlung durch den Kunden erfolgt in der durch die EDV-Agentur vorgeschriebenen Form per Vorauskasse (z.B. Anzahlungen auf Hardwaresysteme oder Dienstleistungen), per Nachnahme, per Überweisung mit Rechnung inkl. IBAN / SEPA Zahlungsangaben, in bar oder ab 01.10.2023 per Bankomatkarte bzw. Kreditkarte (Mastercard, Visa). Bei der Bezahlung per Bankomatkarte bzw. Kreditkarte werden 1,50% Spesen zum Rechnungsbetrag hinzugefügt (= addiert).

Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Zustandekommen des Vertrages fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt pro Rechnungsbetrag 9,75% Verzugszinsen ab Fälligkeit in Rechnung zu stellen. Mahnspesen siehe Pkt.8.

6. Vertragsrücktritt durch das Unternehmen
Bei Annahmeverzug (Pkt. 9.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 25 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

7. Rücktrittsrecht des Verbrauchers
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG kann er von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung vierzehn Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über Lieferungen von Waren mit dem Tag ihres Einganges beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Kein Rücktrittsrecht besteht bei Verträgen über
1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von vierzehn Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird,
2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt,
3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
4. Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften,
6. Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
7. Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen
8. Versteigerungen
Es genügt wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Im Falle eines Rücktrittes findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Im Fall eines Rücktritts durch den Verbraucher trägt dieser die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Wir sind berechtigt für Waren, die Gebrauchsspuren aufweisen und nicht in der Originalverpackung im wiederverkaufsfähigen Zustand sind, einen adäquaten Betrag zu verrechnen.

8. Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in der Höhe von pauschal Euro 25,- pro erfolgter Mahnung (1. Mahnung - nach 14 Tagen Zahlungsverzug, 2. Mahnung - nach weiteren 14 Tagen) zu ersetzen. Nach erfolgloser zweiter Mahnung, mindestens jedoch nach Ablauf einer Frist von 40 Tagen ab Rechnungsdatum, sind wir berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde bis zu den in der Verordnung des BMwA, BGBl 1996/141 i.d.g.F. genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat. Zuzüglich der o.a. Mahnspesen werden pro Rechnungsbetrag 9,75% Verzugszinsen (siehe Pkt. 5) ab Fälligkeit in Rechnung gestellt. Die Fälligkeit, wenn nicht auf der Rechnung anders angegeben, beträgt 7 Werktage ab Rechnungsdatum.

9. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten, wenn nicht anders angegeben, keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.

Installationsarbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein Mannstundensatz in Höhe von 148,- Euro (EDV-Technik, siehe Punkt 4.1) als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,25% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

10. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis 10 Tagen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten (gilt nicht für Verbraucher). Die Lieferfrist erfolgt innerhalb von ca. 10 Tagen, jedoch in jedem Fall innerhalb der gesetzlichen Lieferfrist von 30 Tagen ab Bestellung.

11. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der EDV Agentur Gröppel in 8501 Lieboch.

12. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).

13. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so erfüllen wir Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist im Sinne der §§ 377 f HGB die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate f. Verbrauchergeschäfte.

14. Schadensersatz
Sämtliche Schadensersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verloren gegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung alleine zu tragen hat.

15. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

16. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesonders nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
17. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

18. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

19. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Ist der Kunde Konsument im Sinne des KSCHG gilt die Zuständigkeit jenes Gerichts als vereinbart, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.

20. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine sämtlichen - auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen -personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns verwendet und insbesondere automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse und Email-Adresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Ihre Daten werden zum Zweck der Buchhaltung und Vertragserfüllung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, außer zur Vertragsabwicklung unbedingt notwendig, wobei diese uns zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verantwortlich sind. Allgemeine Anfragen, Beschwerden und Datenanfragen richten Sie bitte an: office[at]edv-agentur.at

21. Veröffentlichte technische Daten
Die von uns veröffentlichten technischen Daten stammen von den betreffenden Herstellern bzw. Lieferanten. Wir können daher keinerlei wie immer geartete Garantie für ihre Richtigkeit und / oder Vollständigkeit abgeben.

22. Bezahlung per Rechnung/Überweisung
Bei Bezahlung per Rechnung/Zahlschein gelten folgende Bankdaten:

EAG - EDV Agentur Gröppel, Packerstraße 135, A-8501 Lieboch, Österreich
IBAN: AT663821000000008003, BIC: RZSTAT2G210
UID: ATU57209078

Überweisungen müssen den Verwendungszweck "Rechnungsnummer oder "Kundenummer" führen, damit die Überweisung von uns ordnungsgemäß zugewiesen werden kann.


 


 

Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch
    15:00 - 17:00 Uhr

Freitag
09:00 - 13:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
  nur nach Vereinbarung
!


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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